
Die Fördermittel werden von zwei Auswahlgremien vergeben. Die Zuordnung wird durch die Höhe der kalkulierten Herstellungskosten des Filmvorhabens bestimmt. Auch für Verleihanträge gilt die Zuordnung über die Herstellungskosten des Films.
Die Sitzungen finden jeweils sechs bis acht Wochen nach den Einreichterminen statt, die genauen Termine sind vorbehaltlich zu erfragen. Alle Antragsteller werden nach den Entscheidungen über das Ergebnis informiert. Die Förderentscheidungen werden wenige Tage nach den Sitzungen unter Gefördertes auf unserer Homepage veröffentlicht.
Die Einreichtermine 2012 für Gremium 1 (Projekte mit Herstellungskosten über 800.000 Euro) sind am:
18. Januar, 11. April und am 29. August
Die Einreichtermine 2012 für Gremium 2 (Projekte mit Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro) sind am:
29. Februar, 9. Mai und am 26. September
Für die Förderung von Abspiel- und Filmpräsentation gelten die Termine von Gremium 2. Die Förderanträge für Untertitelung und Besondere Maßnahmen (z.B. Festivalpräsentation) werden ohne spezielle Fristen laufend entgegen genommen.
Anträge für die Kinopreise Hamburg für das Programmjahr 2011 konnen bis zum 31. März 2012 eingereicht werden.