Überblick
Die Förderarten der Filmwerkstatt
Die Filmwerkstatt Kiel der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein unterstützt Film- und Medienproduktionen von der Recherche über die Produktion bis hin zu Präsentation und Vertrieb.
 
Anträge können für die folgenden Bereiche gestellt werden:
  
- Projektentwicklung
- Produktion
- Präsentation
 
Die Förderungen werden gemäß der Richtlinien der Filmwerkstatt Kiel als Zuschüsse und nach dem Votum eines unabhängigen Förderbeirats vergeben, der zweimal im Jahr tagt. Förderanträge können jeweils zum 15. März und zum 15. September eines Jahres eingereicht werden. Die Vergabesitzung erfolgt in der Regel sechs bis acht Wochen nach dem jeweiligen Einreichtermin. Die Ergebnisse werden auf der FWHSH-Seite unter »Gefördertes« veröffentlicht. Kulturelle Projekte können zusätzlich zur finanziellen Förderung auch technische Unterstützung (Equipment) zu günstigen Konditionen erhalten.
Im Rahmen des Förderverbundes der Filmwerkstatt Kiel mit den kulturellen Filmförderungen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern kann für ausgewählte Projekte auch ergänzende finanzielle Förderung in den jeweils anderen Ländern beantragt werden.
 
Ausführliche Informationen finden Sie unter den jeweiligen Förderarten. Merkblätter, Antragsformulare und Richtlinien stehen auf der FWHSH-Seite außerdem als Downloads zur Verfügung.
Informationen über die Förderbereiche, Förderrichtlinien und Anträge der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein finden Sie hier.
 
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der Filmwerkstatt Kiel und das entsprechende Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem für den Bereich zuständigen Ansprechpartner.

 

Überblick Projektentwicklung Produktion Präsentation Equipment
Bernd-Günther Nahm
Leiter Filmwerkstatt
T: +49 431 55 14 39
eMail: nahm@ffhsh.de


Claudia Schmidt
Projektverwaltung
T: +49 431 55 14 39
eMail: cschmidt@ffhsh.de