
Für die Herstellung von Film- und Medienproduktionen kann Produktionsförderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten, bis maximal 50.000 Euro beantragt werden (FWHSH-Richtlinien, 3.2, 4.5). Die Förderungen werden gemäß der Richtlinien der Filmwerkstatt Kiel als Zuschüsse und nach dem Votum eines unabhängigen Förderbeirats vergeben.
Antragsberechtigt sind Filmschaffende aus Schleswig-Holstein oder Filmschaffende außerhalb Schleswig-Holsteins, wenn das Projekt einen kulturellen Schleswig-Holstein-Bezug besitzt und/oder wenn das Projekt von den Länderförderungen gefördert wurde, die mit der Filmwerkstatt kooperieren (Förderverbund).