Kino-Förderung
Die Höhe der maximalen Förderung und die Antragsberechtigung richten sich nach der Höhe der kalkulierten Herstellungskosten.
Die maximale Förderungssumme für das Gremium 1 (über 800.000 Euro Herstellungskosten) beträgt für Kinoproduktionen bis zu 50 Prozent der Herstellungskosten. Für künstlerisch herausragende Filmvorhaben, Low-Budget-Produktionen und Nachwuchssprojekte können auf besonders begründeten Beschluss des Auswahlgremiums bis zu 80 Prozent gewährt werden.
Anträge für das Gremium 1 können ausschließlich von Produzentinnen und Produzenten gestellt werden.
Bei Filmprojekten, die im Gremium 2 eingereicht werden (bis zu 800.000 Euro Herstellungskosten) liegt die Förderung ebenfalls bei höchstens 50 Prozent. Hier ist auf besonders begründeten Beschluss des Auswahlgremiums bei schwierig zu verwertenden Filmen (u. a. medieninnovative, Nachwuchs- und Dokumentarfilmprojekte) eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten möglich.
Anträge für das Gremium 2
können sowohl von Produzentinnen und Produzenten als auch von Regisseurinnen und Regisseuren für ihre eigenen Projekte gestellt werden.
TV-Förderung
Die Herstellung von Fernsehfilmen und -serien von herausragender Programmqualität kann gefördert werden (Leitlinien für Fernsehförderung). Eine Refinanzierung auf dem nationalen und internationalen Fernsehmarkt muss aussichtsreich sein. Dementsprechend ist ein Rückflussplan mit der Darstellung der zu erwartenden Erlöse aus der internationalen Verwertung und nationalen Zweitauswertung vorzulegen. Darüber hinaus sind Fernsehproduktionen mit kulturellem Schwerpunkt förderungsfähig.
Die Förderung darf 30 Prozent der kalkulierten Gesamtherstellungskosten nicht übersteigen, ein Regional-Effekt für Hamburg und/oder Schleswig-Holstein von mindestens 150 Prozent soll gewährleistet werden.
Im Rahmen der Produktionsförderung können unter bestimmten Bedingungen auch Förderungen zur Materialsicherung und Postproduktion vergeben werden.
Bitte reichen Sie die Drehbücher zu den Anträgen immer doppelseitig kopiert ein. Das schont die Umwelt und spart Gewicht beim Versand. Das Drehbuch senden Sie bitte zusätzlich im pdf-Format an den zuständigen Förderreferenten.
Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richtlinien der FFHSH und das entsprechende Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der/dem für den jeweiligen Bereich zuständigen AnsprechpartnerIn.