Produktionsförderung
Und Action!
Kino-Förderung
Die Höhe der maximalen Förderung und die Antragsberechtigung richten sich nach der Höhe der kalkulierten Herstellungskosten.
Die maximale Förderungssumme für das Gremium 1 (über 800.000 Euro Her­stel­lungs­­kosten) beträgt für Kinoproduktionen bis zu 50 Prozent der Herstellungs­kosten. Für künstlerisch herausragende Filmvorhaben, Low-Budget-Produktionen und Nach­wuchssprojekte können auf besonders begründeten Beschluss des Auswahlgremiums bis zu 80 Prozent gewährt werden.
Anträge für das Gremium 1 können ausschließlich von Produzentinnen und Pro­du­zenten gestellt werden.
 
 
Bei Filmprojekten, die im Gremium 2 eingereicht werden (bis zu 800.000 Euro Her­stellungskosten) liegt die Förderung ebenfalls bei höchstens 50 Prozent. Hier ist auf besonders begründeten Beschluss des Auswahlgremiums bei schwierig zu verwer­tenden Filmen (u. a. medieninnovative, Nachwuchs- und Dokumentar­filmprojekte) eine Förderung von bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten möglich.
Anträge für das Gremium 2 können sowohl von Produzentinnen und Produzenten als auch von Regisseurinnen und Regisseuren für ihre eigenen Projekte gestellt werden.



TV-Förderung
Die Herstellung von Fernsehfilmen und -serien von herausragender Programm­qua­­lität kann gefördert werden (Leitlinien für Fernsehförderung). Eine Refinanzierung auf dem nationalen und inter­na­tionalen Fernsehmarkt muss aussichtsreich sein. Dementsprechend ist ein Rück­fluss­plan mit der Darstellung der zu erwartenden Erlöse aus der internationalen Ver­wertung und nationalen Zweitauswertung vorzulegen. Darüber hinaus sind Fernsehproduktionen mit kulturellem Schwerpunkt förderungs­fähig.
Die Förderung darf 30 Prozent der kalkulierten Gesamtherstellungskosten nicht über­steigen, ein Regional-Effekt für Hamburg und/oder Schleswig-Holstein von minde­stens 150 Prozent soll gewährleistet werden.
 
 
Im Rahmen der Produktionsförderung können unter bestimmten Bedin­gungen auch Förderungen zur Materialsicherung und Postproduktion ver­geben werden.
 

Bitte reichen Sie die Drehbücher zu den Anträgen immer doppelseitig kopiert ein. Das schont die Umwelt und spart Gewicht beim Versand. Das Drehbuch senden Sie bitte zusätzlich im pdf-Format an den zuständigen Förderreferenten.
 
 

Bitte lesen Sie vor Antragstellung die Richt­linien der FFHSH und das entsprechende Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der/dem für den jeweiligen Bereich zuständigen Ansprechpart­nerIn.












Überblick Drehbuch Projektentwicklung Produktion > Materialsicherung> PostproduktionVerleih und Vertrieb Abspiel Sonderprogramme Weitere Förderungen
Jens Kiefer
Drehbuch, Projektentwicklung, dt. Spielfilm, Kurzfilm
T: +49 40 398 37 - 28
eMail: kiefer@ffhsh.de


Katrin Mersmann
Doku, int. Kopro. (Skandinavien), Verleih & Abspiel
T: +49 40 398 37 - 27
eMail: mersmann@ffhsh.de


Malika Rabahallah
TV, Doku, int. Kopro.
T: +49 40 398 37 - 26
eMail: rabahallah@ffhsh.de


Sabine Schmidt
Animationsprojekte
T: +49 40 398 37 - 24
eMail: schmidt@ffhsh.de