Die Herstellung eines Drehbuchs für einen programmfüllenden oder in Ausnahmefällen die Stoffentwicklung für die Ausarbeitung einer projektgerechten Beschreibung für programmfüllende Dokumentarfilme kann mit einer Förderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro unterstützt werden. (FFHSH-Richtlinien Ziffer 2.1) Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich nach den Herstellungskosten des auf der Grundlage der Projektentwicklung entstehenden Films. (Gremium 1 für Herstellungskosten über 800.000 Euro, Gremium 2 für Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro)
Anträge können von Autorinnen und Autoren sowie Produzentinnen und Produzenten gestellt werden.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die Richtlininen der FFHSH und das Merkblatt aufmerksam durch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in.